Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn für Sie auf Dauer eine betreuende Person bestellt worden ist, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.

Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

 

 

Teaser

Wenn für Sie eine betreuende Person bestellt ist, können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Ihre betreuende Person kann für Sie eine Befreiung für die Ausweispflicht veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

Als Betreuer können Sie eine Befreiung für die Aussweispflicht Ihres Betreuten veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

 

 

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Sie stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der Personalausweis-Behörde auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrer betreuenden Person  aus
  • Sie und die betreuende Person unterschreiben den Antrag.
  • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
  • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
  • Sie gehen mit Ihrer betreuenden Person persönlich zur zuständigen Behörde.
  • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind

 

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für Sie ist auf Dauer eine betreuende Person bestellt.
  • Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
  • Personalausweis der betreuenden Person

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie die Befreiung der Ausweispflicht sofort.

 

 

Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Bundeslandes.

 

 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

Online-Dienste vorhanden: Nein

 

 

Informationsstand

12.08.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Bürgerbüro

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr

Di. 07:30 - 17:00 Uhr

Mi. 07:30 - 12:00 Uhr

Do. 07:30 - 18:00 Uhr

Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.

Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen.

Ansprechpartner: