Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

 

Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.

 

Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.

 

Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.

 

 

Teaser

Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

 

 

Verfahrensablauf

Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.

 

Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.

 

 

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

 

 

Voraussetzungen

Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage

 

1. der Übereinstimmungsbescheinigung,

 

2. der Datenbestätigung oder

 

3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

 

4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

 

 

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

 

Informationsstand

12.10.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

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E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Bürgerbüro

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Mo. 07:30 - 17:00 Uhr

Di. 07:30 - 17:00 Uhr

Mi. 07:30 - 12:00 Uhr

Do. 07:30 - 18:00 Uhr

Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.

Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen.

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